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| Neuer Online-Tarifspiegel für Arbeitnehmer | | Drucken | |
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10.03.-Hans-Böckler-Stiftung: Die Rechtslage für Arbeitslose nach
Hartz IV lautet: "Jeder legale Job ist zumutbar". Um Ihren Anspruch auf
Unterstützung zu behalten, müssen Sie auch einen Job mit niedrigem
Lohntarif akzeptieren. Doch was sehen die Tarifverträge vor? Eine neu
erstellte Internetseite gibt Aufschluss darüber. Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung gibt auf einer neu eingerichteten Internetseite einen Überblick über die untersten Tarifvergütungen für ArbeiterInnen und Angestellte in über 30 Branchen mit über 250 regionalen Tarifbereichen. "Weniger sollte niemand verdienen", sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck, anlässlich der Freischaltung der Webseite www.tarifspiegel.de. "Allerdings gelten diese Tarifstandards nur für Gewerkschaftsmitglieder und nur in tarifgebundenen Betrieben." {mosaddphp:google-fona.php} Doch auch für alle anderen Betroffenen ist die Datenbank eine Orientierungshilfe. Liegt der Lohn für den neuen Job um mehr als 30 Prozent unter dem vergleichbaren Tariflohn, ist das Entgelt möglicherweise "sittenwidrig" und das Arbeitsangebot damit nicht mehr zumutbar. Weitere Informationen: http://www.tarifspiegel.de Originaltext dieser Pressemeldung: Informationsdienst Wissenschaft-idw URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news103885
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