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Minijobs bringen den Arbeitsmarkt in Bewegung - Risiken für gering Qualifizierte
Institut Arbeit und Technik untersuchte Fluktuation und Beschäftigungsstruktur in vier Dienstleistungsbranchen. Die geringfügige Beschäftigung hat in den letzten fünf Jahren um über 30 Prozent zugenommen. Mit den Minijobs steigt allerdings auch die Bewegung auf dem Arbeitsmarkt: Bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist die Fluktuation mit 63 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (29 Prozent). Vor allem in Branchen mit hohen Anteilen von gering qualifizierten Beschäftigten - etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe und bei der Gebäudereinigung - ist zu befürchten, dass gering qualifizierte Beschäftigte nur noch in Minijobs Arbeit finden und dadurch zunehmend Schwierigkeiten haben könnten, ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Das zeigt der soeben erschienene IAT-Report 2005-07, in dem Thorsten Kalina und Dorothea Voss-Dahm vom Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) die Fluktuation der Arbeitskräfte und Beschäftigungsstruktur in vier Dienstleistungsbranchen untersuchen.

Minijobs


Die Fluktuation der Beschäftigten in den vier Branchen verläuft allerdings nach sehr unterschiedlichen Mustern: Hotel- und Gaststättengewerbe und Reinigungsgewerbe sind zu charakterisieren durch einen hohen Anteil gering qualifizierter Beschäftigter, eine starke Verbreitung von Minijobs und eine hohe Fluktuation aller Beschäftigten. Dagegen sind Einzelhandel und Gesundheitssektor stark auf Beruflichkeit orientiert. In beiden Branchen liegt der Anteil von Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Vor allem im Einzelhandel wird deutlich, dass manche Minijobber durchaus qualifiziert sind. Sie verfügen z. T. über eine lange Betriebsbindung, leisten hochwertige Dienstleistungsarbeit und sind mit den betrieblichen Abläufen vertraut wie andere Beschäftigte auch. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Einzelhandelsunternehmen ihren Bedarf an Minijobbern in hohem Maße aus früher in voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen arbeitenden und beruflich qualifizierten Beschäftigten decken können. Für bestimmte Erwerbsgruppen wie Schüler und Studierende, Frauen mit erwerbstätigem Partner sowie Rentner ist die Tätigkeit im Einzelhandel lediglich ein "Zuverdienst" und unter Umständen sogar eine attraktive Beschäftigungsform. Für andere, die auf ein existenzsicherndes Einkommen angewiesen sind, sinkt jedoch die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle mit einem ausreichenden Stundenvolumen zu finden. Sie werden entweder in andere Branchen abdrängt oder müssen mit einem Einkommen von 400 Euro auskommen in der Hoffnung, zu einem späteren Zeitpunkt ihre Stunden aufstocken zu können.

Für weitere Fragen stehen
Ihnen zur Verfügung:
Thorsten Kalina
Durchwahl: 0209/1707-330
Dorothea Voss-Dahm
Durchwahl: 0209/1707-286

Pressereferentin
Claudia Braczko
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Tel.: +49-209/1707-176
Fax: +49-209/1707-110
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WWW: http://www.iatge.de
Weitere Informationen:
http://iat-info.iatge.de/iat-report/2005/report2005-07.html (IAT-Report 2005-07)

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news130012

 

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