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| Deutscher Hochschulverband erhebt Klage gegen W-Besoldung | | Drucken | |
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Die Besoldung der Professoren wurde nach jahrelangen politischen Diskussionen durch den Bund geändert und das bis dahin gültige C-Modell im Jahr 2002 durch das W-Modell ersetzt. Die Bundesländer mußten in Folge das Bundesrecht in Landesrecht überführen. Nach Auffassung des DHV habe der Freistaat Bayern es bei der Implementierung der W-Besoldung in das Landesrecht unterlassen, durch Einführung verbindlicher, unbefristeter und ruhegehaltfähiger Leistungszulagen (z. B. durch Berufungszuschläge) eine amtsangemessene Mindestbesoldung seiner Professoren sicherzustellen. Damit habe der bayerische Gesetzgeber gegen die in der Verfassung des Freistaats fixierten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßen, zu dem auch die amtsangemessene Alimentation gehöre.
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