Zuwanderungsgesetz bringt Erleichterungen für ausländische

Zuwanderungsgesetz bringt Erleichterungen für ausländische

Das seit Anfang dieses Jahres gültige Zuwanderungsgesetz bringt für die rund 174.000 Studierenden aus Nicht-EU-Staaten erhebliche Erleichterungen.

Sie
können flexibler einer Nebentätigkeit nachgehen und bis zu einem Jahr nach
ihrem Studienabschluss in Deutschland bleiben, um eine Arbeitsstelle zu
suchen. Dies teilt das Deutsche Studentenwerk (DSW) in Berlin mit.
DSW-Präsident Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens würdigt die Neuerungen als
„positives Signal des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland an
ausländische Nachwuchsakademiker.“ Besonders erfreut zeigt er sich darüber,
dass ausländische Studierende jetzt nicht nur in den Hochschulen, sondern
auch als Tutoren in den Studentenwerken eine studentische Nebentätigkeit
ohne zeitliche Beschränkung ausüben können.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten dürfen nun bundesweit an 90 ganzen oder 180
halben Tagen jobben. Bisher waren es 90 Tage, unabhängig davon, ob an diesen
Tagen voll oder nur einige wenige Stunden gearbeitet wurde. Es werden nur
die Tage gezählt, an denen auch tatsächlich gearbeitet wird. „Das ist eine
notwendige Flexibilisierung des Nebenerwerbs, auf den die meisten dringend
angewiesen sind. Denn nur die wenigsten Studierenden aus Nicht-EU-Staaten
kommen über ein Austauschprogramm oder mit Stipendien nach Deutschland“,
erläutert der DSW-Präsident, „die meisten müssen sich mit Jobben ihr Studium
finanzieren.“

Neu ist auch, dass ausländische Studierende nach ihrem Abschluss bis zu
einem Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland bleiben können. Finden sie einen
Job, der ihrem Studienabschluss angemessen ist, erhalten sie eine
weitergehende Aufenthaltserlaubnis. Allerdings behalten sich die Agenturen
für Arbeit eine „Vorrangprüfung“ vor, um sicher zu stellen, dass deutsche
Hochschulabsolventen nicht benachteiligt werden. „Wie das in der Praxis
aussehen soll, ist noch völlig unklar“, kommentiert Rinkens.

Dritte Erleichterung: die so genannte studentische Nebentätigkeit. Das sind
Nebenjobs mit wissenschaftlichem Charakter, traditionell angesiedelt an
einer Hochschule. Der große Vorteil für ausländische Studierende: Solche
Jobs sind nicht zeitlich befristet und können zusätzlich zu den 90 ganzen
bzw. 180 halben Tagen ausgeübt werden. Wie das Bundesministerium des Innern
in ersten Anwendungshinweisen zum Zuwanderungsgesetz festhält, gehört nun
auch die Tätigkeit als Tutor in den Studentenwerks-Wohnheimen dazu – eine
Neuerung, die das Deutsche Studentenwerk seit langem forderte. „Das ist ein
äußerst positives Beispiel dafür, wie das Zuwanderungsgesetz zugunsten
ausländischer Studierender ausgelegt werden kann“, freut sich Rinkens, „so
sollten die Bundesländer und kommunalen Ausländerbehörden generell bei der
Umsetzung verfahren.“

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