Studiengebühren: Länder müssen Sozialverträglichkeit gewährleisten
Der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens,
bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht heute die Einführung von
Studiengebühren erlaubt hat.
„Wir befürchten, dass Studiengebühren gerade
auf Studierwillige aus einkommensschwachen und Mittelstands-Familien
abschreckend wirken und die soziale Selektion im deutschen Hochschulwesen
weiter verschärfen“, sagt Rinkens. Der DSW-Präsident begrüßt allerdings,
dass das Urteil dem Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse Rechnung
trägt und dem Bund für den Fall doch übergreifende Kompetenzen in der
Hochschulpolitik zubilligt, dass die Rechts- oder Wirtschaftseinheit
gefährdet ist – was das Bundesverfassungsgericht zurzeit nicht als gegeben
sieht. „Mit anderen Worten: Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist,
darf der Bund wieder aktiv werden“, kommentiert Rinkens, „wenn also die
Einführung von Studiengebühren in Zukunft jene negativen Folgen haben
sollte, die wir befürchten, müsste wieder der Bund regelnd eingreifen.“ Jene
Bundesländer, die Studiengebühren erheben wollen, ruft Rinkens dazu auf,
tragbare und sozialverträgliche Finanzierungsmodelle vorzulegen. Rinkens
wörtlich: „Das BAföG muss aber unangetastet bleiben. Es hat sich als
Instrument der Studienfinanzierung bewährt und nachweislich die
Bildungsbeteiligung einkommensschwacher Schichten gefördert.“ Es könne
insbesondere nicht sein, dass über das BAföG, das vom Bund und allen Ländern
getragen wird, wiederum die Studiengebühren einzelner Bundesländer
finanziert werden. „Es wäre sinnvoller, dann gleich alle BAföG-Empfänger von
den Studiengebühren zu befreien“, so Rinkens. „Was wir brauchen, um mehr
junge Menschen zu einem Studium zu motivieren, ist aber vor allem eine
bundesweit verbindliche, einheitliche Regelung“, mahnt Rinkens, „Bund und
Länder müssen eine gemeinsame Linie finden.“
Das Wort von der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren sei rasch
gesprochen, meint Rinkens, „wie sieht die Sozialverträglichkeit von
Studiengebühren aber konkret aus?“ Das Deutsche Studentenwerk fordert Bund
und Länder auf, folgende Grundsätze einzuhalten:
· Chancengleichheit sichern: Vier Fünftel aller Kinder aus einkommensstarken
Haushalten studieren, aber nur ein Zehntel aus einkommensschwachen Familien.
Diese soziale Schere bei der Bildungsbeteiligung darf durch Studiengebühren
nicht noch weiter aufklaffen. Wer die nötige Begabung mitbringt, soll
überall in Deutschland studieren können – unabhängig vom Geldbeutel der
Eltern.
· Bundesweit einheitliche Regelung: Das Deutsche Studentenwerk fordert eine
bundesweite Obergrenze von allerhöchstens 500 Euro im Semester, um die
finanzielle Belastung für Studierende und insbesondere deren Eltern zu
begrenzen. Wie schon jetzt beim BAföG, muss der Kreditanteil bei der
Studienfinanzierung auch in Zukunft auf 10.000 Euro gedeckelt werden, sonst
stehen die Hochschulabsolventen in der Existenz- und Familiengründungsphase
vor einem Schuldenberg.
· Studentische Mobilität gewährleisten: Ohne ein einheitliches Vorgehen der
Länder und der Hochschulen entstünde ein Wildwuchs unterschiedlichster
Gebührensätze. Die Mobilität der Studierenden wäre gravierend eingeschränkt
– ausgerechnet zu einer Zeit, wo mit dem so genannten „Bologna-Prozess“ ein
einheitlicher Hochschulraum Europa entsteht.
· Keine Gebühren für Bedürftige: Wer unter erschwerten Bedingungen studiert,
etwa über ein sehr geringes Einkommen verfügt oder Kinder zu versorgen hat,
soll keine Studiengebühren bezahlen müssen. Eine solche Härtefallregelung
muss auch Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit
berücksichtigen.
· Freiheit der Berufswahl sichern: Werden doch unterschiedlich hohe
Studiengebühren erhoben und steht den Studierenden gleichzeitig kein
ausreichendes Studienfinanzierungssystem zur Verfügung, sieht das Deutsche
Studentenwerk die Freiheit der Berufswahl in Gefahr.
„Wenn man in Zukunft schon Gebühren von den Studierenden verlangt, dann
müssen diese auch wirklich den Hochschulen zugute kommen und dürfen nicht in
den Länderhaushalten versickern“, fordert Rinkens. „Parallel zu
Studiengebühren müssen die Länder ihre Zuschüsse an die Hochschulen für eine
nachhaltige Verbesserung der Studienbedingungen ausweiten.“
Rinkens resümiert: „Wir befürchten, dass Studiengebühren die soziale
Selektion verschärfen. Wenn sich allerdings einige Länder für
Studiengebühren entscheiden, dann wollen wir unsere Kompetenz bei der
Studienfinanzierung einbringen und aktiv an der Ausgestaltung eines
zukünftigen Studienfinanzierungssystems mitwirken. Die Studentenwerke werden
sich massiv dafür einsetzen, dass der Rede von der Sozialverträglichkeit von
Studiengebühren auch Taten folgen.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stefan Grob, Referent für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 0 30/29 77 27-20, E-Mail:
stefan.grob@studentenwerke.de
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