Bundesverfassungsgericht kippt bundesrechtliches Verbot von Studienbeiträgen
Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel: „Stärkung des Föderalismus und
wichtige Weichenstellung für Studienstandort Deutschland“
Als „wichtige Weichenstellung für den Studienstandort Deutschland“ hat
Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel das heutige Urteil aus Karlsruhe
zum 6. Hochschulrahmenänderungsgesetz bezeichnet, mit dem das
Bundesverfassungsgericht unter anderem das bundesrahmenrechtliche Verbot der
Erhebung von Studienbeiträgen aufgehoben hat. Goppel betonte am Mittwoch in
Karlsruhe, dass das Urteil zugleich eine Stärkung des Föderalismus in
Deutschland darstellt. Deutschland sei zu groß und gerade im Bildungsbereich
zu vielfältig für eine zentrale Steuerung aus Berlin. Die Länder bräuchten
im Hochschulbereich einen möglichst umfassenden Freiraum, um flexible
Weichenstellungen vor Ort vornehmen zu können. „Diesen Freiraum hat das
Bundesverfassungsgericht heute den Ländern bei der Erhebung von
Studienbeiträgen eingeräumt; Bayern wird diesen Freiraum konsequent nutzen
und tritt für eine sozial verträglich ausgestaltete und moderate Erhebung
von Studienbeiträgen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein,“ sagte der Minister.
Goppel betonte, dass Bayern das Für und Wider von Studienbeiträgen
sorgfältig abgewogen habe. Letztlich sprächen die weitaus besseren Argumente
für Studienbeiträge: Die Studienbeiträge sollen als zusätzliche Gelder den
Hochschulen bleiben und als „Drittmittel für die Lehre“ gezielt in die
Verbesserung der Lehre, wie etwa mehr Kleingruppenveranstaltungen,
intensivere Studienberatung, studentische Tutorien oder in die Beschaffung
von Studienliteratur investiert werden. Sie kämen so den Studentinnen und
Studenten unmittelbar zugute und begründeten ein neues Verhältnis zwischen
Lehrenden und Lernenden: Studierende wirkten an der Finanzierung ihrer
Hochschule mit und es entstehe eine Anbieter-Nachfrager-Situation. Goppel:
„Durch Studienbeiträge wird die Lehre an den Hochschulen einen höheren
Stellenwert bekommen. Um eine Betreuungssituation in einem international
wettbewerbsfähigen Verhältnis herzustellen, um also den Status quo in der
Lehre merklich zu verbessern, kommen wir um eine Gebührenerhebung nicht
umhin.“ Voraussetzungen seien dabei eine moderate Höhe der Studienbeiträge,
ihre soziale Abfederung und ihr Verbleib bei den Hochschulen als zusätzliche
Mittel:
* „Die Höhe der Studienbeiträge darf die Studierenden nicht
überfordern,“ sagte der Minister. Diskussionsgrundlage für Bayern sei, dass
die Hochschulen einen großen Freiraum bei der Erhebung der Beiträge erhalten
und das Gesetz eine Obergrenze festschreibt, um sicherzustellen, dass die
Studierenden nicht übermäßig belastet werden. Absolute Obergrenze in der
Diskussion seien 500 Euro. Dieser Betrag entspreche in etwa der
Größenordnung, die in vergleichbaren Situationen mindestens anfallen - etwa
beim Erwerb des Meisters.
* „Zudem müssen wir sicherstellen, dass jeder leistungsfähige
junge Mensch ein Studium aufnehmen kann - auf seinen Geldbeutel darf es da
nicht ankommen“, hob Goppel hervor. Bei der Frage der Sozialverträglichkeit
von Studienbeiträgen sei folgender Aspekt zu betonen: Ein Studium lohnt sich
gerade für die Studierenden und ist deshalb einen Beitrag wert: Wer
studiert, hat weitaus größere Chancen auf einen Arbeitsplatz mit einem guten
Gehalt. Das Risiko, arbeitslos zu werden, sei bei Akademikern zudem
geringer. Zur Zeit zahle aber der weit überwiegende Bevölkerungsanteil von
Nichtakademikern über die Steuern das Studium von Akademikern. Im Übrigen
zeigten die Erfahrungen in den anderen Ländern, etwa in Australien, dass
dort - trotz eines gebührenpflichtigen Studiums - der Anteil der
Arbeiterkinder an den Hochschulen weitaus höher ist als in Deutschland.
* „100 Prozent der Erträge sollen den Studierenden zugute
kommen. Kein Cent der allgemeinen Studienbeiträge soll in den allgemeinen
Staatshaushalt fließen“, sagte der Minister. Dass nicht an anderer Stelle
eingespart wird, werde in Bayern mit einem Innovationsbündnis sicherstellen,
das den Hochschulen Planungssicherheit bis 2008 gewährt - und das bundesweit
einmalig ohne Einsparungsverpflichtung. Goppel: „Wir setzen auch im Übrigen
alles daran, die Weichen so zu stellen, dass die Hochschulen hierfür gut
gerüstet sind. Der neue Doppelhaushalt 2005/2006 setzt mit einer Steigerung
von 7,2 Prozent eine klare Priorität im Hochschulbereich. Der Verbleib der
durch die Erhöhung der Arbeitszeit gewonnenen Kapazitäten bei den
Hochschulen oder die Übertragung der Haushaltsreste im Hochschulbereich
belegen ebenso, dass die Staatsregierung - in Zeiten knapper öffentlicher
Haushalte - einen Schwerpunkt für die Hochschulen setzt.“
Goppel versprach, das Urteil und seine Gründe sorgfältig zu analysieren und
die Modalitäten und Einzelheiten rechtzeitig in den nächsten Wochen im
Kabinett, mit dem Landtag und den Hochschulen sowie den Studierenden zu
besprechen. Bayern strebe eine erstmalige Erhebung von Studienbeiträgen noch
in diesem Jahr an.
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